Kindergeld 2025
Kindergeld 2025, Redaktion/Foto illustrativ

Seit Januar 2025 gilt ein höherer Kindergeldsatz in Deutschland. Eltern erhalten nun monatlich 255 Euro pro Kind – fünf Euro mehr als bisher. Doch trotz dieser Erhöhung berichten viele Haushalte von ausbleibenden Zahlungen. Verzögerungen in der Auszahlung sorgen für Unsicherheit. Dabei gibt es klare Regeln, warum nicht alle Eltern gleichzeitig ihr Geld bekommen.

Inhaltsverzeichnis:

Auszahlung nach Kindergeldnummer sorgt für Wartezeiten

Die Familienkassen zahlen das Kindergeld nicht an einem festen Stichtag für alle aus. Stattdessen erfolgt die Überweisung gestaffelt – abhängig von der letzten Ziffer der Kindergeldnummer. Diese wird bei der erstmaligen Anmeldung vergeben und bleibt dauerhaft bestehen.

Endziffer 0–2: Auszahlung zwischen dem 3. und 10. Tag des Monats

Endziffer 3–6: Überweisung zwischen dem 9. und 16.

Endziffer 7–9: Zahlung erfolgt zwischen dem 12. und 23.

Wer die Endziffer 9 hat, muss mit einer Zahlung erst gegen Monatsende rechnen. Hinzu kommt: Fällt der Auszahlungszeitraum auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich der Geldeingang auf den nächsten Werktag. Ein fester Anspruch auf ein konkretes Datum besteht nicht.

Bundesagentur für Arbeit bleibt zuständig

Die Abwicklung des Kindergeldes übernimmt weiterhin die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Anträge können online gestellt werden. Wird der Antrag verspätet eingereicht, ist eine rückwirkende Auszahlung nur für die letzten sechs Monate möglich. Die Leistung gilt grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag des Kindes. In Sonderfällen – etwa bei Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst – verlängert sich der Anspruch bis zum 25. Lebensjahr.

Eltern, deren Anträge vollständig sind, müssen sich meist nur gedulden. Technische Probleme oder fehlende Unterlagen können aber zu weiteren Verzögerungen führen.

Kinderzuschlag ergänzt das Kindergeld

Zusätzlich zum Kindergeld erhalten einkommensschwache Familien den sogenannten Kinderzuschlag. Dieser beträgt im Jahr 2025 bis zu 297 Euro pro Monat und Kind. Die Höhe hängt vom Einkommen und der familiären Situation ab.

In Kombination mit dem Kindergeld sind bis zu 552 Euro monatlich pro Kind möglich. Diese Entlastung richtet sich gezielt an Eltern mit niedrigem Einkommen, deren Löhne zwar für ihren eigenen Lebensunterhalt reichen, aber nicht für die gesamte Familie. Der Kinderzuschlag muss gesondert beantragt werden.

Auszahlung nur per Überweisung

Das Kindergeld wird ausschließlich per Banküberweisung ausgezahlt. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Änderungen im Konto oder der Adresse sollten Eltern umgehend der Familienkasse melden. Das hilft, Verzögerungen zu vermeiden und den reibungslosen Ablauf zu sichern.

Die Erhöhung des Kindergeldes bringt spürbare Entlastung. Doch der gestaffelte Auszahlungsplan führt zu Wartezeiten. Für Familien ist es daher entscheidend, ihre Kindergeldnummer zu kennen und die jeweiligen Termine im Blick zu behalten.

 Quelle: Berliner Morgenpost