Ein Kind darf mit einem nicht motorisierten Tretroller in Berlin grundsätzlich auf dem Gehweg fahren. Entscheidend sind klare Familienregeln zu Tempo, Zebrastreifen, Sichtkontakt und Schutzkleidung. Wer diese Punkte früh festlegt, senkt das Risiko auf dem Schulweg, vor Hauseingängen und an Kreuzungen deutlich. Für Berliner Familien ist das Thema alltäglich. Der Roller ist schnell, leise und für viele Kinder leichter zu beherrschen als ein Fahrrad. Rechtlich ist die Lage klar. Nach § 24 StVO zählen Roller zu den besonderen Fortbewegungsmitteln. Sie gehören damit nicht auf die normale Fahrbahn wie ein Fahrrad. Im Familienalltag geht es deshalb weniger um Technik als um Regeln, Routinen und Aufmerksamkeit.
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