Die rheinland-pfälzische Justizministerin Stefanie Hubig plant tiefgreifende Änderungen im Sorge- und Umgangsrecht bei Fällen häuslicher Gewalt. Wer seine Partnerin schlägt, soll künftig mit harten Konsequenzen beim Umgang mit den gemeinsamen Kindern rechnen. Die Pläne finden Zustimmung weit über die SPD hinaus – auch in der Opposition und bei Fachverbänden wächst der Druck zur Reform.
Inhaltsverzeichnis:
- Günter Krings unterstützt Hubigs Vorschlag
- Fachverbände fordern seit Jahren Änderungen
- Grüne fordern schnellere Umsetzung
- Zahlen des Bundeskriminalamts zeigen Handlungsbedarf
- Kernelemente der Reform im Überblick
Günter Krings unterstützt Hubigs Vorschlag
Günter Krings, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, begrüßt den Vorschlag ausdrücklich. Aus seiner Sicht ist es nicht akzeptabel, dass ein Vater, der Gewalt gegen die Mutter seiner Kinder ausübt, weiterhin uneingeschränkt Kontakt zu ihnen haben darf. Es gehe dabei nicht um Bestrafung, sondern um den Schutz der Kinder, die oft selbst durch die Gewalt traumatisiert seien.
Krings betont, dass Kinder in solchen Haushalten meist direkt oder indirekt mitbetroffen sind. Wer gewalttätig gegenüber der Partnerin ist, sei kaum in der Lage, ein verlässlicher Vater zu sein. Die Justizministerin habe richtig gehandelt, dieses Vorhaben mit Nachdruck voranzutreiben. Die Unterstützung aus den Reihen der Union signalisiert ein breites politisches Bündnis für die Reform.
Fachverbände fordern seit Jahren Änderungen
Schon lange fordern Organisationen wie der Deutsche Kinderschutzbund, der Juristinnenbund und die Frauenhauskoordination rechtliche Nachbesserungen. Bisher kann das Sorge- und Umgangsrecht nur eingeschränkt werden, wenn das Kind selbst Gewalt erlebt hat – nicht aber bei Gewalt gegenüber dem anderen Elternteil. Diese Lücke im Gesetz will Hubig nun schließen.
Die geplante Neuregelung sieht vor, dass auch psychische Gewalt beim Umgangsrecht berücksichtigt werden kann. Das bedeutet: Wer seine Partnerin bedroht, kontrolliert oder systematisch erniedrigt, soll unter Umständen keinen unbeaufsichtigten Kontakt mehr zu den Kindern haben. Begleitete Besuchskontakte oder komplette Umgangsausschlüsse wären künftig möglich.
Grüne fordern schnellere Umsetzung
Auch Helge Limburg von Bündnis 90/Die Grünen begrüßt die Initiative. Er sieht jedoch Nachholbedarf bei der Umsetzung. Aus seiner Sicht hätten die Vorschläge bereits im Sofortprogramm der Regierung stehen müssen. Die bisherige Untätigkeit sei ein Zeichen mangelnder Priorisierung des Themas innerhalb der Koalition.
Limburg kritisiert, dass bestehende Konzepte aus der letzten Legislaturperiode nicht übernommen wurden. Aus seiner Sicht gebe es keinen sachlichen Grund für die Verzögerung. Er fordert ein schnelles Gesetzgebungsverfahren, um den Schutz von Kindern und Gewaltopfern zu verbessern.
Zahlen des Bundeskriminalamts zeigen Handlungsbedarf
Laut dem Bundeskriminalamt wurden 2023 rund 170.000 Fälle häuslicher Gewalt durch Partner oder Ex-Partner registriert. 79,2 Prozent der Opfer waren Frauen. Fachleute gehen von einer hohen Dunkelziffer aus, da viele Übergriffe nicht zur Anzeige gebracht werden.
In diesem Zusammenhang will Hubig auch das Mietrecht reformieren. Opfer häuslicher Gewalt sollen schneller aus gemeinsamen Mietverträgen herauskommen können. Das Ziel ist, den Neuanfang für Betroffene zu erleichtern. Viele erleben den Auszug als nervliche Belastungsprobe – rechtliche Hürden verschärfen die Situation zusätzlich. Nun wird geprüft, wie der Gesetzgeber diese Prozesse beschleunigen kann.
Kernelemente der Reform im Überblick
- Einschränkung des Umgangsrechts bei Gewalt gegen den anderen Elternteil
- Berücksichtigung auch psychischer Gewalt im Sorge- und Umgangsrecht
- Begleiteter oder verweigerter Umgang für gewalttätige Elternteile möglich
- Reform des Mietrechts zur Unterstützung von Gewaltopfern beim Auszug
- Breite politische und gesellschaftliche Unterstützung für die Maßnahmen
Die Reformvorschläge zielen auf besseren Schutz von Kindern und Gewaltopfern ab. Sie stoßen auf Zustimmung bei Parteien, Verbänden und Justizexperten. Nun liegt es am Gesetzgeber, zeitnah konkrete Schritte einzuleiten.
Quelle: Berliner Morgenpost