Die Bundesregierung plant ein neues Gesetz, um Betroffene von häuslicher Gewalt besser zu schützen. Täter sollen künftig eine elektronische Fußfessel tragen, wenn ein Gericht dies anordnet. Der Entwurf stammt von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) und befindet sich derzeit in der Abstimmung.
Inhaltsverzeichnis:
- Stefanie Hubig legt Gesetzentwurf vor
- Spanien als Vorbild
- Bundeskriminalamt meldet Höchststand
- Kritik von Frauenhaus-Verbänden
- Ziel des Gesetzes
Stefanie Hubig legt Gesetzentwurf vor
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Familiengerichte Täter häuslicher Gewalt verpflichten können, eine elektronische Fußfessel zu tragen. Das Gerät überwacht die Bewegungen und warnt das Opfer, wenn sich der Täter nähert. Zusätzlich wird die Polizei automatisch informiert. Ziel ist es, die Gefahr frühzeitig zu erkennen und das Opfer rechtzeitig in Sicherheit zu bringen.
Die Fußfessel soll in sogenannten Hochrisikofällen eingesetzt werden. Gerichte dürfen die Maßnahme zunächst für maximal sechs Monate verhängen. Eine Verlängerung um jeweils drei Monate ist möglich, sofern das Opfer dies beantragt und die Gefahr weiterhin besteht. Mehrere Bundesländer verfügen bereits über eigene rechtliche Grundlagen oder planen ähnliche Regelungen.
Spanien als Vorbild
Die geplanten Maßnahmen orientieren sich an Spanien. Dort wurde die elektronische Fußfessel bereits 2009 eingeführt. Seitdem ist nach offiziellen Angaben kein Opfer mehr von einem Täter getötet worden, der eine Fußfessel trug. Der Entwurf sieht zudem vor, dass Gerichte Täter zu Anti-Gewalt-Trainings verpflichten können. Außerdem dürfen künftig Auskünfte aus dem Waffenregister eingeholt werden, um die Gefährdungslage besser einzuschätzen.
Der Strafrahmen bei Verstößen gegen das Gewaltschutzgesetz soll angehoben werden. Künftig drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe statt wie bisher zwei Jahre. Bundesjustizministerin Hubig will erreichen, dass die neuen Vorschriften Ende 2026 in Kraft treten.
Bundeskriminalamt meldet Höchststand
Nach Zahlen des Bundeskriminalamts (BKA) wurden 2023 mehr als 250.000 Menschen Opfer häuslicher Gewalt. Im Jahr 2024 erreichte die Zahl mit fast 266.000 erfassten Fällen einen neuen Höchststand. Statistisch bedeutet das, dass in Deutschland etwa alle zwei Minuten eine Person von einem Partner, Ex-Partner oder engen Angehörigen misshandelt wird. Die Mehrheit der Opfer sind Frauen, während die meisten Tatverdächtigen Männer sind.
Die Statistik umfasst nur gemeldete Fälle. Fachleute gehen davon aus, dass eine hohe Dunkelziffer existiert. Das verdeutlicht, dass die Zahl der tatsächlich Betroffenen deutlich höher sein könnte.
Übersicht der Zahlen laut BKA
- 2023: über 250.000 registrierte Opfer
- 2024: rund 266.000 Opfer – neuer Höchststand
- Anteil der Frauen: Mehrheit der Betroffenen
- Anteil der Männer: überwiegende Mehrheit der Täter
Kritik von Frauenhaus-Verbänden
Frauenhaus-Vertreterinnen äußerten Zweifel am geplanten Einsatz der elektronischen Fußfessel. Dorothea Hecht vom Verein „Frauenhauskoordinierung“ erklärte, dass die Polizei bestehende Maßnahmen wie Näherungsverbote oder Platzverweise selten konsequent anwende. Sie befürchtet, dass die Fußfessel aufgrund hoher rechtlicher Hürden nur selten genutzt wird.
Hecht betonte, dass das spanische Modell neben der Fußfessel auch umfassende Beratungs- und Hilfsangebote für Frauen beinhaltet. Dazu gehören Unterstützung bei Wohnungssuche, Arbeitsplatzvermittlung und engmaschige Betreuung. In Deutschland werde Frauen hingegen oft geraten, ins Frauenhaus zu gehen oder vorübergehend bei Bekannten unterzukommen.
Ziel des Gesetzes
Das Gesetzespaket von Stefanie Hubig soll langfristig mehr Sicherheit für Betroffene schaffen. Die Kombination aus elektronischer Überwachung, verpflichtenden Anti-Gewalt-Trainings und strengeren Strafen soll Wiederholungstaten verhindern. Gleichzeitig soll die Polizei schneller eingreifen können.
Die Bundesregierung will mit diesem Vorhaben ein deutliches Signal gegen häusliche Gewalt setzen und betroffene Menschen besser schützen.
Quelle: Tagesschau