Am 31. Oktober füllen sich Straßen und Häuser mit verkleideten Kindern, flackernden Kürbissen und Rufen nach Süßigkeiten. Doch auch 2025 gilt: Nicht jeder Streich ist erlaubt, und manche Kostüme können teuer enden. Millionen Menschen feiern in Deutschland das aus Irland stammende Fest, das ursprünglich auf das keltische Samhain zurückgeht. Heute ist es ein fester Bestandteil der Popkultur, aber auch ein Tag, an dem Recht und Ordnung eine wichtige Rolle spielen.
Inhaltsverzeichnis:
- Ursprung des Festes Samhain
- Rechtliche Grenzen bei Streichen und Kostümen
- Der Fall des Horror-Clowns
- Verantwortung der Eltern
- Vorsicht schützt vor Folgen
Ursprung des Festes Samhain
Das Verkleiden zu Halloween hat seine Wurzeln im alten Irland. Dort glaubten die Kelten, dass am 31. Oktober die Grenze zwischen der Welt der Lebenden und der Toten offen sei. Zur Abwehr der Geister verkleideten sich Menschen in Fellen und Masken, um unerkannt zu bleiben. Mit der Auswanderung irischer Familien gelangte dieser Brauch im 19. Jahrhundert in die USA, wo sich das heutige Halloween entwickelte.
Heute ist das Fest weltweit verbreitet. Kinder ziehen in Gruppen durch die Nachbarschaften, sammeln Süßigkeiten und spielen harmlose Streiche. Doch in Deutschland gelten klare Regeln, die eingehalten werden müssen, um rechtliche Folgen zu vermeiden.
Rechtliche Grenzen bei Streichen und Kostümen
Nicht jeder Halloween-Spaß ist harmlos. Während harmlose Streiche wie Zahnpasta an Türklinken oder Konfetti in Briefkästen erlaubt sind, können andere Handlungen strafbar sein. Dazu zählen:
- Werfen von Eiern oder Farbbomben auf Hauswände und Autos
- Umstoßen von Mülltonnen und Herausheben von Gullydeckeln
- Einwerfen von Feuerwerkskörpern in Briefkästen
- Zerstören von Pflanzen oder Eigentum
Diese Handlungen können als Sachbeschädigung, Nötigung oder sogar Brandstiftung gewertet werden. Minderjährige ab 14 Jahren tragen strafrechtliche Verantwortung, wenn ihre Streiche zu Schäden führen. Eltern müssen ihre Kinder aufklären und die Aufsichtspflicht wahren.
Auch bei Kostümen ist Vorsicht geboten. Das Tragen echter Uniformen – etwa von Polizisten – ist nach § 132a Strafgesetzbuch verboten. Erlaubt sind neutrale Arztkittel oder Labormäntel, solange keine Amtsbefugnis vorgetäuscht wird. Erkennbar harmlose Spielzeugwaffen sind erlaubt, täuschend echte Nachbildungen hingegen nicht. Das öffentliche Mitführen solcher „Anscheinswaffen“ ist nach § 42a Waffengesetz untersagt und kann Bußgelder bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen.
Der Fall des Horror-Clowns
Seit einigen Jahren sorgt eine spezielle Verkleidung für Diskussionen. Der sogenannte Horror-Clown gilt 2025 zwar als erlaubt, solange niemand bedroht oder angegriffen wird, doch absichtliches Erschrecken kann strafrechtliche Folgen haben. Wer Passanten erschreckt oder mit „Waffen“ wie Kettensägen auftritt, riskiert Anzeigen wegen Nötigung oder Körperverletzung. Kommt es zu einem Schock oder einer Verletzung, droht eine Geldstrafe.
Besonders kritisch wird es, wenn der Täter zusätzlich eine Waffe mitführt. In solchen Fällen kann sogar eine Freiheitsstrafe verhängt werden. Die Polizei appelliert jährlich an alle Feiernden, Rücksicht zu nehmen und den Spaß anderer nicht in Angst zu verwandeln.
Verantwortung der Eltern
Eltern tragen eine entscheidende Rolle beim Schutz ihrer Kinder und anderer. Sie müssen beurteilen, ob ihre Kinder reif genug sind, allein um die Häuser zu ziehen. Empfohlen wird, Kinder bis zu einem gewissen Alter zu begleiten oder klare Regeln festzulegen.
Die Haftung richtet sich nach dem Alter und der Einsichtsfähigkeit des Kindes:
- Kinder unter sieben Jahren haften grundsätzlich nicht (§ 828 Abs. 1 BGB).
- Kinder zwischen sieben und 18 Jahren haften, wenn sie die Folgen ihres Handelns erkennen können.
Haben Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt, können sie für Schäden haften, die ihre Kinder verursacht haben (§§ 1631, 832 BGB). Urteile können bis zu 30 Jahre lang vollstreckt werden, auch wenn das Kind zum Tatzeitpunkt kein eigenes Vermögen hatte.
Vorsicht schützt vor Folgen
Halloween soll Freude bereiten – nicht Angst oder Ärger. Eine klare Kommunikation zwischen Eltern und Kindern kann helfen, Risiken zu vermeiden. Harmloser Spaß ist erlaubt, aber Grenzen müssen respektiert werden. Wer diese Regeln beachtet, sorgt dafür, dass die Nacht des 31. Oktober für alle ein sicheres und unvergessliches Erlebnis bleibt.
Quelle: FOCUS