Überfüllte Klassenräume in Pankow sorgen für Streit
Überfüllte Klassenräume in Pankow sorgen für Streit, Pexels/Foto illustrativ

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin sorgt im Bezirk Pankow für Unruhe. Zwei Gymnasien im Stadtteil Prenzlauer Berg müssen ihre siebten Klassen über die festgelegte Obergrenze hinaus auffüllen. Eltern hatten zuvor Klage eingereicht und damit Erfolg. Nun sitzen bis zu 36 Jugendliche in den Klassen, obwohl die Grenze bei 32 liegt.

Inhaltsverzeichnis:

Heinrich-schliemann-gymnasium und rosa-luxemburg-gymnasium

Das Verwaltungsgericht stellte Verfahrensfehler bei den Aufnahmeprozessen fest. Kinder mit guten Noten waren trotz Anspruch abgelehnt worden. Daraus folgt, dass am Heinrich-Schliemann-Gymnasium und am Rosa-Luxemburg-Gymnasium zusätzliche Schüler aufgenommen werden mussten.

Die Konsequenzen sind deutlich.

  • Klassenräume fassen kaum die höhere Zahl an Schülern
  • Tische und Stühle reichen nicht aus
  • Naturwissenschaftsräume sind nur für 30 Personen zugelassen

Schulleiter Ralf Treptow meldete erhebliche Schwierigkeiten. Er warnt vor Überfüllung und mangelnden Lernbedingungen.

Kritik von matthias nebur und ralf treptow

Der Bezirkselternausschuss Pankow (BEA) äußerte deutliche Bedenken. Vorsitzender Matthias Nebur nannte die Lage „pädagogisch unsinnig“. Er sprach von einer Überlastung der Lehrkräfte.

Auch Schulleiter Treptow reagierte kritisch. Er sieht die Entscheidung nicht als Lösung. Aus seiner Sicht könne es nicht sein, Klassen beliebig zu vergrößern. Er befürchtet, dass künftig 40 oder 50 Schülerinnen und Schüler in einen Raum gedrängt werden könnten.

Entscheidung von jörn pasternack

Offen blieb lange, ob der Bezirk Pankow Beschwerde einlegt. Bezirksstadtrat Jörn Pasternack von der CDU erklärte nun, dass er darauf verzichtet. Ausschlaggebend sei der Schutz der Schüler vor der Unsicherheit eines späteren Schulwechsels gewesen.

Damit bleibt es bei den übergroßen Klassen. Treptow zeigte dafür kein Verständnis. Er hätte eine Beschwerde an die nächste Instanz bevorzugt. Seiner Ansicht nach müssen Gerichte Entscheidungen mit langfristiger Wirkung treffen, um keine Präzedenzfälle zu schaffen.

Weitere klagen am oberverwaltungsgericht

Nicht alle Eltern waren erfolgreich. Antragsteller, die am Heinrich-Schliemann-Gymnasium scheiterten, haben Beschwerde eingelegt. Über diese Fälle entscheidet nun das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.

Pasternack betont, dass es sich um Einzelfälle handelt. Dennoch hat er die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie eingeschaltet. Sie soll die fehlerhaften Aufnahmekriterien überprüfen. Ziel ist, vergleichbare Probleme künftig zu vermeiden.

Die Lage in Pankow bleibt angespannt. Während Eltern Rechte einklagen, sehen Schulen ihre Grenzen erreicht. Der Ausgang der neuen Verfahren wird entscheidend sein.

 Quelle: Berliner Morgenpost